Title: Datenschutz &amp; Datensicherheit im 3D-Laserscanning: Worauf Auftraggeber achten sollten
Author: Peter Hegenberger Inh. Peter Hegenberger
Published: 22. Juli 2026
Last modified: 30. Juli 2026

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# Datenschutz & Datensicherheit im 3D-Laserscanning: Worauf Auftraggeber achten sollten

 Veröffentlicht am 22. Juli 202630. Juli 2026 von [Peter Hegenberger Inh. Peter Hegenberger](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/author/peter-hegenberger-inh-peter-hegenberger/)

3D-Scans liefern präzise Punktwolken ganzer Gebäude. Dabei entstehen nicht selten
auch Daten, die datenschutzrechtlich relevant sind. Sobald **personenbezogene Daten**
wie Personen, Kennzeichen oder private Gebäudedetails erfasst werden, greift die
DSGVO: Auftraggeber und -geberinnen sowie Dienstleistungsunternehmen stehen dann
gemeinsam in der Pflicht. Wir zeigen Ihnen, was rechtssichere Auftragsverarbeitung
im [3D-Laserscanning für die Vermessung](https://www.laserscanning-hegenberger.de/)
bedeutet, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zählen und welche Fehlerquellen
Sie kennen sollten.

![Vermessungsinstrument an einer Baustelle](https://www.laserscanning-hegenberger.
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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was beim 3D-Scan alles erfasst wird](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#was-beim-3d-scan-alles-erfasst-wird)
 3. [Rechtliche Grundlagen: Die DSGVO im Fokus](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#rechtliche-grundlagen-die-dsgvo-im-fokus)
 4. [Risiken erkennen, bevor sie entstehen](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#risiken-erkennen-bevor-sie-entstehen)
 5. [So schützen Sie sich rechtssicher](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#so-schuetzen-sie-sich-rechtssicher)
 6. [FAQ](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#faq)
 7. [Fazit: Ihre nächsten Schritte für rechtssicheres 3D-Laserscanning](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/datensicherheit-dsgvo-3d-scan/?output_format=md#fazit-ihre-naechsten-schritte-fuer-rechtssicheres-3d-laserscanning)

## Das Wichtigste in Kürze

 * 3D-Laserscanning kann unbeabsichtigt personenbezogene Daten erfassen, was die
   DSGVO anwendbar macht.
 * Auftraggeber und -geberinnen sind datenschutzrechtlich Verantwortliche und tragen
   damit eigene Pflichten.
 * Ein AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist bei der Beauftragung externer
   Scan-Dienstleister gesetzlich vorgeschrieben.
 * Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) schützen Scan-Daten vor unbefugtem
   Zugriff und Datenverlust.
 * Ein klares Löschkonzept für 3D-Scandaten ist Teil einer rechtskonformen Datenverarbeitung.
 * Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auftraggebern und -geberinnen sowie Dienstleistungsunternehmen
   verhindert kostspielige Verstöße.

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## Was beim 3D-Scan alles erfasst wird

Beim 3D-Laserscanning wird die Umgebung mit Millimetergenauigkeit dokumentiert. 
Das Laserscanner-System nimmt dabei alles auf, was sich im Erfassungsbereich befindet.
Auf Baustellen, in Bestandsgebäuden oder im öffentlichen Raum können das **weit 
mehr Informationen** sein als nur Wände und Decken. Wer als Auftraggeber oder Auftraggeberin
die Kontrolle über seine Scan-Daten behalten will, sollte wissen, was dabei dokumentiert
werden kann.

Typische sensible Datenkategorien im 3D-Scan:

 * Personen, die sich zum Zeitpunkt des Scans im Erfassungsbereich befinden
 * Fahrzeugkennzeichen auf Parkflächen, Zufahrten oder in Tiefgaragen
 * Schilder mit Namen, Adressen oder Firmenbezeichnungen
 * Private Einrichtungsgegenstände in Wohn- oder Gewerbeobjekten
 * Sicherheitsrelevante Gebäudedetails wie Schließanlagen oder Tresore

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## Rechtliche Grundlagen: Die DSGVO im Fokus

### Was sind personenbezogene Daten nach DSGVO?

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich
auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das umfasst
Namen, Adressen, Kennzeichen, aber auch Bilder oder Punktwolken-Ausschnitte, auf
denen Personen erkennbar sind. Bereits die Möglichkeit der Identifizierung genügt,
damit der Datenschutz greift.

Nicht jeder 3D-Scan löst automatisch DSGVO-Pflichten aus. Entscheidend ist, ob die
erfassten Daten einen Personenbezug aufweisen. Das ist der Fall, wenn auf den Scandaten
erkennbare Personen, lesbare Kennzeichen oder andere identifizierbare Merkmale vorhanden
sind. Selbst eine **temporäre Zwischenspeicherung** dieser Daten auf einem Laptop
oder Server des Dienstleistungsunternehmens begründet bereits eine datenschutzrechtlich
relevante Verarbeitung.

Für Auftraggeber und -geberinnen ergibt sich daraus eine klare** datenschutzrechtliche
Verantwortung**: Sie entscheiden, warum und wie Daten erhoben werden, und haften
dafür, dass dabei alles rechtmäßig zugeht. Der Scan-Dienstleister führt den Auftrag
zwar technisch aus, handelt dabei aber ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers
oder der Auftraggeberin. Weil dabei fremde Daten verarbeitet werden, schreibt die
DSGVO in Art. 28 ausdrücklich vor, dass beide Seiten diese Zusammenarbeit im sogenannten**
AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag)** schriftlich regeln müssen. Ohne diesen
Vertrag fehlt die gesetzliche Grundlage für die gesamte Zusammenarbeit.

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## Risiken erkennen, bevor sie entstehen

In der Praxis entstehen Datenschutzverstöße beim 3D-Laserscanning selten durch Vorsatz,
sondern fast immer durch** fehlende Vorbereitung**. Wenn Sie das Thema erst nach
dem Scan angehen, riskieren Sie, bereits gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

Häufige Fehlerquellen bei Erfassung, Speicherung und Weitergabe sind:

 * Es wird kein AV-Vertrag mit dem Scan-Dienstleistungsunternehmen vor Projektbeginn
   abgeschlossen.
 * Die Scan-Daten werden unverschlüsselt per E-Mail oder über unsichere Cloud-Dienste
   übertragen.
 * Da keine Zugriffsregelung existiert, können unbefugte Personen auf Rohdaten oder
   Punktwolken zugreifen.
 * Die Daten verbleiben unbegrenzt auf Systemen des Dienstleistungsunternehmens,
   weil kein Löschkonzept definiert wurde.
 * Personen oder Kennzeichen in der Punktwolke werden nicht anonymisiert.
 * Es existiert keine Dokumentation der getroffenen Datenschutzmaßnahmen für den
   Nachweis gegenüber Behörden.

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## So schützen Sie sich rechtssicher

Der wichtigste Schritt zur rechtssicheren Beauftragung ist der **Abschluss eines
AV-Vertrags** vor Beginn der Scanarbeiten. Dieser regelt, welche Daten zu welchem
Zweck verarbeitet werden, welche Weisungsrechte der Verantwortlichen gelten und 
welche technischen und organisatorischen Maßnahmen der Auftragsverarbeiter bzw. 
die Auftragsverarbeiterin umzusetzen hat. Ohne diesen Vertrag fehlt die **gesetzliche
Grundlage** für eine rechtmäßige Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Neben dem AV-Vertrag sind konkrete TOMs der zweite Pfeiler der Datensicherheit. 
Die Abkürzung TOMs steht für **technische und organisatorische Maßnahmen** – also
alle praktischen Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Daten nicht in falsche Hände
geraten, nicht verloren gehen und nur von berechtigten Personen eingesehen werden
können. Die folgende Tabelle zeigt, welche Maßnahmen in der Praxis besonders relevant
sind:

| TOM-Kategorie | Beispielmaßnahme | Warum wichtig? | 
| Zugriffskontrolle | rollenbasierte Zugriffsrechte auf Scandaten und Punktwolken | verhindert unbefugten Zugriff durch Dritte oder interne Unbefugte | 
| Verschlüsselung | Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung und Speicherung | schützt Daten vor Abfang oder Diebstahl während der Übermittlung | 
| Löschkonzept | definierte Fristen zur Löschung von Rohdaten nach Projektabschluss | stellt sicher, dass keine Daten länger als nötig gespeichert bleiben | 
| Anonymisierung | Löschen erkennbarer Personen und Kennzeichen in der Punktwolke | eliminiert den Personenbezug und reduziert das datenschutzrechtliche Risiko | 
| Sichere Datenübertragung | Nutzung verschlüsselter Transferplattformen statt ungesicherter E-Mails | schließt eine der häufigsten Schwachstellen im Datentransfer | 
| Dokumentation | schriftlicher Nachweis aller getroffenen Datenschutzmaßnahmen | ermöglicht Rechenschaftspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden |

Übersicht relevanter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) für datenschutzkonforme
3D-Scanprojekte

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## FAQ

### Was passiert, wenn beim Scan versehentlich Personen erfasst werden?

Werden Personen versehentlich in der Punktwolke erfasst, sind die entsprechenden**
Datenbereiche zu anonymisieren** oder zu löschen. Der oder die Verantwortliche muss
sicherstellen, dass diese Daten nicht ohne Rechtsgrundlage weiterverarbeitet oder
gespeichert werden. Im AV-Vertrag sollte geregelt sein, wie das Dienstleistungsunternehmen
in solchen Fällen vorgeht.

### Wie lange dürfen 3D-Scandaten gespeichert werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Maximalspeicherfrist für Scandaten. Maßgeblich
ist der** Grundsatz der Datenminimierung** nach Art. 5 DSGVO: Daten dürfen nur so
lange gespeichert werden, wie es für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Ein
schriftlich definiertes Löschkonzept ist daher empfehlenswert.

### Wer haftet bei einem Datenschutzverstoß durch den Scan-Dienstleister?

Primär haftet der oder die Verantwortliche, also der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
Handelt das Dienstleistungsunternehmen als Auftragsverarbeiter und verstößt gegen
Weisungen oder vertragliche Pflichten aus dem AV-Vertrag, kann es intern in Regress
genommen werden. Ein **rechtssicher formulierter AV-Vertrag **ist daher für beide
Seiten wichtig.

### Können bereits erfasste Scan-Daten nachträglich anonymisiert werden?

**Ja**, eine nachträgliche Anonymisierung ist technisch möglich. Gängige **Punktwolken-
Software** bietet Funktionen, um erkennbare Personen oder Kennzeichen aus den Rohdaten
zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Nach erfolgreicher Anonymisierung entfällt
der Personenbezug und die DSGVO ist auf diese Datenbereiche nicht mehr anwendbar.

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## Fazit: Ihre nächsten Schritte für rechtssicheres 3D-Laserscanning

 * Schließen Sie vor Projektbeginn einen AV-Vertrag mit Ihrem Scan-Dienstleistungsunternehmen
   ab.
 * Klären Sie im Vorfeld, welche Bereiche gescannt werden und wo personenbezogene
   Daten entstehen können.
 * Fordern Sie von dem Dienstleistungsunternehmen eine Übersicht der umgesetzten
   TOMs an.
 * Legen Sie schriftlich fest, wie lange Scan-Daten gespeichert und wann sie gelöscht
   werden.
 * Stellen Sie sicher, dass Datentransfers ausschließlich über verschlüsselte, sichere
   Kanäle erfolgen.
 * Anonymisieren Sie Personen und Kennzeichen in der Punktwolke, bevor Daten weitergegeben
   werden.

Wir begleiten Sie nicht nur mit präzisem [3D-Laserscanning für Bauprojekte](https://www.laserscanning-hegenberger.de/leistungen/),
sondern auch mit einem klaren Verständnis für **datenschutzkonforme Prozesse.** 
Sie planen ein Scan-Projekt und möchten dabei rechtlich auf der sicheren Seite stehen?
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[Warum die Bauüberwachung durch 3D-Laserscans effizienter wird](https://www.laserscanning-hegenberger.de/blog/bauueberwachung-mit-3d-scans/)